Dienstag, 4. Februar 2014

Fall Edathy: Skandal der Strafvereitelung unter Genossen?

Der Skandal im Fall Edathy ist augenscheinlich wohl doch eher der einer Strafvereitelung unter den Herrschenden. Der Beschuldigte wurde offenbar schon vor Monaten von seinen Genossen gewarnt, hat augenscheinlich Beweismittel / Festplatten zerstört, und stellt sich danach hin mit der Behauptung, bei der Hausdurchsuchung habe man nichts gefunden, weil es nichts zu finden gab, denn er sei kein Krimineller. Es geht dabei eben nicht um legitimes konspiratives Verhalten in einem Unrechtsregime.

Staatsanwälte müssen wegen interner Berichtspflichten an vorgesetzte Behörde und bei Ermittlungen gegen „Persönlichkeiten“ auch an das Ministerium berichten, nämlich über den Inhalt des Verdachts und die geplanten Ermittlungsmaßnahmen bzw. Ermittlungsergebnisse. Dadurch werden Einflussnahmen sowohl bei Ermittlungen gegen „eigene“ Leute als insbes. auch bei Ermittlungen gegen Angehörige von Oppositionsgruppen ermöglicht.
Quelle: Vortrag über die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft