Samstag, 16. Mai 2015

10 Jahre Verfassungs widriges Polizeirecht in Hamburg vorerst beendet

Seit 10 Jahren hat Polizei in Hamburg einige Stadtteile zu rechtlich eingeschränkten Sonderzonen deklariert, in denen Polizei beliebig Leute kontrollieren, durchsuchen und verhaften durfte. Quasi eine ein Art Kriegsrecht oder Notstandsrecht als Dauerzustand für Stadtgebiete - fehlten nur noch nächtliche Ausgangssperren und standrechtliche Erschiessungen. Diese von Polizei geschaffenen Verhältnisse wurden nun nach 10 Jahren (!) nicht von der Politik, nicht von den Medien und nicht durch demokratische (wenn es sowas überhaupt gibt) Polizeikräfte anderer Stadtteile oder Städte beendet, sondern durch private Klage einer einzelnen Frau, die vor 4 Jahren von Polizei verhaftet worden war. Man darf wohl davon ausgehen, dass es sich bei der Frau um eine wirtschaftlich potente, einflussreiche Person handelt, die andernfalls Konsequenzen gezogen hätte, die dem System mit seiner Justiz als noch unangenehmer erschienen sind, als nun die gerichtliche Aufhebung der Sonderzonen.